Allgemeine Geschäftsbedingungen

Resort Kugelhaus am See, Mühlendamm 10 a – 10 l, 17217 Penzlin, nachfolgend „Resort“ genannt,

Vertreten durch
B & M Hausverwaltung GbR
Daniel Bernhardt
(Gesellschafter und Geschäftsführer)
Gartenstraße 2A
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 570 887 46
E-Mail:

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung sowie allen in diesem Zusammenhang für den Kunden, erbrachten Leistungen des Resorts. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern dies vorab nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der zum Zwecke der Beherbergung für Urlaubszwecke überlassenen Ferienhäuser ist nicht zulässig. Abweichende Regelungen bedürfen einer Zustimmung des Resorts in Textform.
1.3 Der nachfolgende verwendete Begriff „Mietvertrag“ umfasst und ersetzt die Begriffe Beherbergungsvertrag, Ferienwohnungs-, Ferienhaus- und Gastaufnahmevertrag.

2 Vertragsabschluss

2.1 Vertragspartner sind das Resort, nachfolgend „Vermieter“ genannt und der Kunde, nachfolgend „Mieter“ genannt.
2.2 Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder die Anzahlung geleistet wurde.
2.3 Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer überlassen und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

3 Zahlung, Mietpreis und Nebenkosten

3.1 Eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 15 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind die nach Abreise zu berechnete Nebenkosten für Strom und Wasser, sofern im Mietvertrag nicht anderweitig geregelt.
3.3 Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
3.4 Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung eine Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.

4 Mietdauer und Inventarliste

4.1 Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
4.2 Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Beschädigungen spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen.

4.3 Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus dem Ferienhaus ist strengstens untersagt.

5 Rückgabe des Ferienhauses

5.1 Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in einem besenreinen und ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dabei erledigt der Mieter folgende Arbeiten eigenverantwortlich: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren des Kühlschranks, der Papierkörbe, der Mülleimer sowie ggf. Entleerung und Säuberung des Kaminofens und Reinigen des Grills, sofern vorhanden.
5.2 Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Ferienhaus geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Verwalter des Resorts zu übergeben und den Schlüssel (nach Absprache) an den Verwalter des Resorts auszuhändigen.
5.3 Wird das Ferienhaus nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, behält sich der Vermieter vor, die zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes anfallenden Kosten dem Vermieter zusätzlich in Rechnung zu stellen.

6 Kaution

6.1 Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit (Kaution) für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 EUR.
6.2 Die Zahlung der Kaution erfolgt mit Überweisung des Gesamtbetrages.
6.3 Die Kaution wird für die Abrechnung von Strom- und Wasserverbrauch verwendet, sofern im Mietvertrag nicht anderweitig geregelt. Auch werden damit eventuelle Schäden, starke Verschmutzungen (z.B. Matratzenschoner, Sitzbezüge) oder nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen verrechnet.
6.4 Verbleibende Restbeträge werden nach Abrechnung aller Leistungen binnen 28 Werktagen nach Rückgabe zurückerstattet.

7 Rücktritt des Mieters

7.1 Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe der Anzahlung zu leisten.
7.2 Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten.
7.2 Stornierung:
– bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises;
– bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises;
– bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises;
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises;
– ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
7.3 Wir weisen darauf hin, dass es immer sinnvoll ist, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Dieses liegt dann in den Pflichten des Mieters. Gerne helfen wir Ihnen mit Unterlagen zu einer geeigneten Versicherung weiter.
7.4 Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung gleich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen können, werden dem Mieter pro Tag 30 Euro erstattet.
7.5 Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
7.6 Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
7.7 Der Vermieter kann nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

8 Rücktritt des Vermieters

8.1 Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
8.2 Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Ferienhäuser schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden – wesentlich kann dabei die Identität des Mieters, dessen Zahlungsfähigkeit oder der tatsächliche Aufenthaltszweck sein;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt
– der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Resorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Resorts zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

9.1 Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
9.2 Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

10 Pflichten des Mieters

10.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
10.2 In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
10.3 In Spül-, Wasch-, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Hierbei sind insbesondere die Hinweise zur Nutzung der Biokläranlage zu beachten.
10.4 Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
10.5 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

11 Haftung des Vermieters

11.1 Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.
11.2 Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.3 Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
11.4 Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden an auf dem Grundstück abgestellten Fahrzeugen sowie für deren Inhalte.
11.5 Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

Hausordnung

Liebe Feriengäste,

Unsere Ferienhäuser soll Ihnen wie ein zweites zu Hause sein. Sie sollen sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Nachfolgend werden die grundlegenden Regeln aufgeführt, die von allen Gästen zu berücksichtigen sind. Ihr sorgsamer Umgang mit der Unterkunft trägt dazu bei, dass wir auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen außergewöhnliche Ferienhäuser anbieten können.

Allgemein:

Sollten Sie etwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Verwalter der Anlage. Sämtliche Einrichtungsgegenstände, die sich im Ferienhaus oder auf der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Hausordnung und Bedingungen des Mietvertrags einhalten.

Küche:

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Stellen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke.

Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände nicht ohne Untersetzer auf den Tisch oder die Arbeitsplatte.

Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage.

Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle, wenn vorhanden, bitte im sauberen Zustand.

Grill, sofern vorhanden:

Auf der Terrasse steht Ihnen ein Grill zur Verfügung. Es ist nur das Grillen mit einem Elektrogrill gestattet. Bitte reinigen Sie den Grill inkl. Rost nach Gebrauch und vor Abreise und entsorgen Sie den Restmüll.

Freisitz:

Bitte nehmen Sie alle Sitzpolster und Auflagen, wenn vorhanden, für die Gartenmöbel über Nacht und bei Regenwetter mit ins Ferienhaus bzw. nutzen Sie die dafür vorgesehenen Aufbewahrungsmöglichkeiten. Feuchte Sitzpolster vor dem Verstauen bitte trocknen lassen.

Beschädigungen:

Niemand beschädigt absichtlich Gegenstände. Falls dennoch etwas kaputt gehen sollte, bitten wir  Sie den entstandenen Schaden zu melden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Lüften:

Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften – idealerweise mindestens einmal am Tag für 5 – 10 min Stoßlüften, insbesondere nach dem Duschen oder Baden.

Sorgfaltspflicht:

Wir bitten Sie, das angemietete Ferienhaus pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Hausordnung und Bedingungen des Mietvertrags einhalten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses abgeschlossen werden. Ebenso sind alle Fenster zu schließen, um mögliche Schäden und Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom gehen Sie bitte sorgsam um.

Entsorgung:

Für die Entsorgung von Hausmüll, Pappe, Papier und grünem Punkt, stehen Mülltonnen auf dem nordwestlichen Parkplatz zur Verfügung. Glas entsorgen Sie bitte in der Nähe der Anlage in den Glascontainer am Ortsausgang Richtung Siehdichum/Penzlin.

Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Bitte benutzen Sie Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad nur mit Mülltüten und entsorgen Sie diese verschlossen in die Restmülltonne.

Die gesamte Ferienanlage ist mit einer Biokläranlage ausgerüstet. In die Küchenspüle, die Toilette, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann. Werfen Sie keine Hygieneartikel in die Toilette. Bitte achten Sie auf die Hinweise im Badezimmer. Jegliche Missachtung kann das empfindliche Gleichgewicht stören und im schlimmsten Fall die Wirkungsweise dieser sensiblen Anlage zerstören.

Reinigung:

Sollte Ihnen mal ein Missgeschick (extreme Verschmutzung, Flüssigkeiten auf dem Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie, dies sofort zu beseitigen. Wir stellen Ihnen dafür im HWR Reinigungsutensilien und Reinigungsmittel zur Verfügung die biologisch neutral abgebaut werden können. Die Biokläranlage dankt es Ihnen.

Wir bitten Sie, das Ferienhaus bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.

Kaminofen, sofern vorhanden:

Bitte machen Sie sich mit der Handhabung des Ofens vor Benutzung vertraut. Eine Beschreibung und die für den Betrieb notwendigen Utensilien finden Sie im Ferienhaus.

Verwenden Sie nur für den Kaminbetrieb zugelassenes Holz als Brennmaterial. Geeignetes Brennholz kann Ihnen auf Anfrage kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.

Viele Stellen des Ofens und das Ofenrohr können heiß werden. Nutzen Sie zum Schutz vor Verbrennungen immer einen Handschuh und achten Sie auf Ihre Kinder.

Nach der Nutzung bzw. vor der Abreise sind die abgekühlten Aschereste zu entfernen und der Aschekasten in die vorhandene Aschetonne zu entleeren.

Sauna, sofern vorhanden:

Wenn eine Sauna im Ferienhaus vorhanden ist, achten Sie bitte unbedingt auf die nachfolgenden besonderen Verhaltensregeln. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet; dies gilt auch für Behinderte, sofern sie auf eine Begleitperson angewiesen sind.

Gäste benutzen die Einrichtung auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Besondere Verhaltensregeln in der Sauna

  1. Minderjährige haben nur in Begleitung oder mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  1. Bevor die Sauna benutzt wird, muss geduscht werden, um den Fettfilm auf der Haut zu entfernen.
  1. Die Sauna darf nur unbekleidet, mit gut abgetrocknetem Körper und ohne Badeschuhe betreten werden.
  2. Die Verwendung eines Saunatuches oder Badetuches als Sitz- und Fußunterlage ist zwingend

erforderlich.

  1. Sauna-Aufguss Düfte dürfen niemals unverdünnt über die heißen Steine gegossen werden.
  2. Es ist nicht zulässig Einreibemittel jeglicher Art vor dem Benutzen der Ruheliegen zu verwenden.
  3. Es darf keine Kerze mit in die Sauna genommen werden.
  4. Es ist verboten, Handtücher und andere Gegenstände auf den Saunaofen zu legen.
  5. Es ist nicht gestattet, mit frisch gefärbten Haaren die Saunaanlage zu benutzen.

Ruhezeiten:

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Die Mittagsruhe sollte zwischen 12:00 und 14:00 Uhr und die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr eingehalten werden.

Internetzugang und WLAN, sofern vorhanden:

In den meisten Ferienobjekten bieten wir Ihnen einen kostenfreien Internetzugang an.

Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Der Vermieter haftet nicht für die Qualität der Internet- und WLAN-Verbindung in der Ferienanlage.

Achten Sie auf eventuell zusätzlich festgelegte Nutzungsregeln in Ihrem Ferienhaus.

Raucher:

Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht erlaubt. Bitte rauchen Sie im Freien.

Haustiere, sofern gestattet:

Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner in seiner neuen Umgebung. Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht.

Die Nachbarn sollten durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden. Hunde gehören nicht auf die Sitzmöbel und nicht in die Betten.

Von Hunden verursachte Verschmutzungen sind vom Mieter zu entfernen. Bitte richten Sie Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden ein. Bitte entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Hundes in der Restmülltonne.

Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus. Als Mieter haften Sie für alle Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden in vollem Umfang. Bitte teilen Sie uns verursachte Beschädigungen umgehend mit.

Wenn Haustiere im Ferienhaus nicht erlaubt sind, achten Sie auch beim Besuch von Freunden oder Familienangehörigen darauf.

Parkmöglichkeiten:

Es kann direkt in der Ferienanlage geparkt werden. Ihnen wird mit jedem Ferienhaus ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung gestellt. Weitere öffentliche Stellflächen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Hausrecht:

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter das Ferienhaus ohne Wissen des Gastes betreten muss. Vorrangig wird immer versucht Sie als Mieter vorab darüber zu informieren.

Schlüssel:

Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Haftung:

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes / der Gäste.

Anreise:

Die Anreise erfolgt zwischen 15:00 und 18:00 Uhr.

Abreise:

Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste, die angemieteten Ferienhäuser bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Mit Abreise ist ein ordnungsgemäßer Zustand herzustellen. Wenn keine persönliche Übergabe durchgeführt wird, legen Sie den Schlüssel wieder in den Schlüsseltresor an Ihrem Haus und verschließen Sie diesen sorgfältig. Folgende Aufgaben sind nicht Bestandteil der Endreinigung und sind vom Mieter vor der Abreise zu erledigen:

  1. den Kühlschrank leeren, und trocken auswischen; entsorgen aller übrig gebliebenen Lebensmittel;
  2. den Abwasch erledigen und das Geschirr trocken an seinen vorgesehenen Platz stellen;
  3. ggf. den Backofen und Grill reinigen;
  4. den Hausmüll in die vorgesehenen Behältnisse entsorgen;
  5. schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die Sie eingeschaltet haben;
  6. falls noch nicht geschehen, zeigen Sie uns alle Schäden und Verluste am Ferienhaus und der Ausstattung an;
  7. verlassen Sie das Ferienhaus besenrein;
  8. verschließen Sie die Haustüre sorgfältig und beachten Sie den o.g. Punkt in Bezug auf den Schlüssel.

Auch bei aller Aufmerksamkeit kann es natürlich vorkommen, dass Sie etwas bei uns vergessen und liegen lassen. Dafür haben wir Verständnis und werden Sie umgehend benachrichtigen sofern es sich nicht um Bagatellen wie Getränke, Gefriergut und verderbliche Waren handelt. Wir werden Ihnen gefundene Gegenstände nach Absprache auf Ihre Kosten zusenden.

Mit der Buchung eines Ferienhauses erkennen Sie die Hausordnung an.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.

Ihr Resort Kugelhaus am See